HECKENSCHNITT-Information:

Der Heckenschnitt ist ein vieldiskutiertes Dauerthema am Gartenzaun. Dabei ist zu beachten, dass unser Gartenareal auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für unsere Nachbarn & Besucher darstellt. Ein Blick in unsere Gärten soll daher auch Spaziergänger erfreuen. 

 

Die Gartenordnung sieht daher eine max. Heckenhöhe von 1,10 Meter vor. Nur so können monotone und labyrinth-ähnliche Anmutungen vermieden werden. 

 

Um nistende Vögel nicht zu stören, darf der Heckenschnitt nur von Oktober bis Februar erfolgen. Laut Bundesnaturgesetz (BNatSchG § 39 Abs. 5) ist es untersagt, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September seine Hecken, Stäucher und Bäume zu kürzen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. 

 

Das Gesetz erlaubt jedoch einen ganzjährigen "schonenden Form- und Pflegeschnitt". Auch hier gilt: Arbeitet bitte mit der Natur, nicht gegen sie. Achtet auf Vögel, Nistplätze, andere Tiere & Insekten … Das anfallende Schnittgut ist dann natürlich gehäckselt in den parzelleneigenen Kompostern  zu wertvolle Bio-Erde umzuwandeln.

 

 

"Wenn ich meine Hecke schneide, kann man ja in meinen Garten sehen!“

 

 

Ja. Das ist auch Sinn der Aktion. Darum zahlen wir Gartenfreunde auch eine vergünstigte Pacht, weil wir die Natur für alle Menschen in Hamburg bewahren, schützen und sichtbar machen. Ein Blick in unsere Gärten ist Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit.

  

Darüber hinaus gibt es viele, viele Möglichkeiten, stille Refugien im Garten zu schaffen, die nicht sofort einsehbar sind und doch der Gartenordnung entsprechen. Tipps & Tricks gibt es bei der Fachberatung im Verein. 

 

  

Bitte beachtet die aktuellen Vorgaben im Bundeskleingartengesetz - auch in Bezug auf Bauverstöße. Vielen Dank.